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Eine Immobilie bei Trennung verkaufen

Eigentum, Darlehen und Wohnsituation sind verschiedene Fragen. So bereiten Sie eine tragfähige Entscheidung vor.

Blick über die Weser auf die Uferbebauung in Bremen bei Abendlicht
Bremen an der WeserImmobilienwissen aus der Region

Wenn Sie eine Immobilie bei Trennung verkaufen, gilt es, mehrere Entscheidungen auseinanderzuhalten: Wem gehört das Haus, wer nutzt es derzeit und wer haftet für das Darlehen? Ein gemeinsamer Überblick über diese Punkte ist hilfreicher als ein schneller Preisvorschlag. Die Bewertung kann beginnen, während Sie die rechtlichen und finanziellen Fragen mit den zuständigen Beratern klären.

Immobilie verkaufen bei Trennung oder zunächst behalten

Ein Verkauf ist eine mögliche Lösung, aber die Entscheidung sollte zu beiden Wohnsituationen und zur Finanzierung passen. Vergleichen Sie einen gemeinsamen Verkauf mit einer möglichen Übernahme durch eine Person oder einem vorläufigen Behalten der Immobilie. Keine dieser Varianten sollte allein nach dem erhofften Verkaufspreis beurteilt werden.

Für jede Variante brauchen Sie dieselben Ausgangsdaten: Eigentumsverhältnisse, verbleibendes Darlehen, laufende Kosten und den finanziellen Bedarf für die nächste Wohnung. Weserburg Immobilien kann die Immobilienbewertung beitragen. Die Aufteilung von Vermögen und rechtliche Ansprüche klären Sie mit Ihrer anwaltlichen Beratung.

Auszug und Eigentum sind getrennte Fragen

Die Nutzung der Ehewohnung während einer Trennung ist gesondert zu klären. Das Gesetz enthält dafür eigene Regelungen in § 1361b BGB. Leiten Sie daher aus einem Auszug oder der alleinigen Nutzung des Hauses keine ungeprüften Schlussfolgerungen über die Verkaufsentscheidung ab.

Rechtsgrundlage: § 1361b BGB zur Ehewohnung bei Getrenntleben.

Praktisch hilft eine schriftliche Zwischenvereinbarung über Besichtigungen, Schlüssel, Post und die Erreichbarkeit beider Seiten. Lassen Sie Fragen zur Kostentragung rechtlich prüfen. Für die Vermarktung müssen wir wissen, wann die Immobilie zugänglich ist und welche Übergabeplanung tatsächlich abgestimmt wurde.

Die Bank muss zur Finanzierung Stellung nehmen

Eine private Vereinbarung über die Übernahme von Schulden bindet die Bank nicht automatisch. Eine zwischen Schuldner und Übernehmer vereinbarte Schuldübernahme benötigt grundsätzlich die Genehmigung des Gläubigers. Besprechen Sie deshalb eine gewünschte Entlassung aus der Darlehenshaftung direkt mit der finanzierenden Bank.

Rechtsgrundlage: § 415 BGB zur Schuldübernahme.

Lassen Sie sich die verbleibende Finanzierung und die Bedingungen einer Ablösung oder Übernahme für Ihre konkrete Planung erläutern. Rechnen Sie mit dem Betrag, der nach der Abwicklung zur Verfügung steht, statt den vollständigen möglichen Verkaufspreis als neues Wohnbudget anzusetzen.

Eine Bewertung als gemeinsame Arbeitsgrundlage

Die schriftliche Bewertung macht die Immobilie zu einem sachlich besprechbaren Teil der Entscheidung. Weserburg Immobilien erstellt nach einer Besichtigung eine ausführliche Marktanalyse und Immobilienbewertung, kostenlos und unverbindlich. Damit ist keine Zusage über einen späteren Verkaufspreis verbunden.

Wir sind in Bremen, Bremerhaven, Oldenburg, im Bremer Umland und an der Küste tätig. Über die Bewertungsanfrage für Ihre gemeinsame Immobilie nennen Sie uns die Eckdaten und Ihre Kontaktdaten. Anschließend rufen wir Sie an. Teilen Sie uns dabei mit, wer in die weitere Abstimmung einbezogen werden soll.

Den Verkaufsablauf vorher gemeinsam festlegen

Klare Rückmeldewege verhindern widersprüchliche Aussagen gegenüber Interessenten. Stimmen Sie ab, wie Besichtigungen angekündigt werden, wer Angebote entgegennimmt und wann Sie Entscheidungen gemeinsam besprechen. Eine gemeinsame Notiz zu offenen Punkten ist dafür oft hilfreicher als mehrere getrennte Nachrichtenverläufe.

Zu unseren Leistungen gehören die Vermarktungsstrategie, Unterlagen, Exposé und Fotos, Besichtigungen sowie die Finanzierungsprüfung der Käufer. Die Begleitung bis zum Notar und zur Übergabe schließt daran an. Rechtsfragen zu Trennung und Vermögensauseinandersetzung bleiben Aufgabe Ihrer rechtlichen Beratung.

Häufige Fragen

Muss das Haus wegen der Trennung sofort verkauft werden?

Aus der Trennung allein sollten Sie keinen sofortigen Verkaufszwang ableiten. Prüfen Sie zunächst Eigentum, Finanzierung und die weitere Nutzung mit Ihren Beratern. Ein Verkauf, eine Übernahme durch eine Person oder eine Übergangslösung verlangen jeweils eine eigene Prüfung. Weserburg Immobilien kann dafür den Immobilienwert einordnen, entscheidet aber nicht über familienrechtliche Ansprüche.

Bin ich nach meinem Auszug aus dem Darlehen entlassen?

Ein Auszug ersetzt keine Vereinbarung mit der Bank. Wer aus einem Darlehen entlassen werden möchte, muss die konkreten Vertragsverhältnisse mit ihr klären. Auch eine zwischen den Beteiligten vereinbarte Schuldübernahme ist grundsätzlich von der Genehmigung des Gläubigers abhängig. Lassen Sie sich eine tragfähige Finanzierungslösung bestätigen, bevor Sie darauf weitere Entscheidungen aufbauen.

Quelle zur Antwort

Können wir die Bewertung gemeinsam anfragen?

Ja. Nennen Sie bei der Anfrage die Immobilie und einen Kontakt für den ersten Rückruf. Im Gespräch können Sie erläutern, wer beteiligt ist und wie die Abstimmung erfolgen soll. Nach der Besichtigung erstellt Weserburg Immobilien die ausführliche schriftliche Bewertung kostenlos und unverbindlich. Daraus entsteht keine Verpflichtung zu einem Verkaufsauftrag.

Die rechtlichen Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Lassen Sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall rechtlich beziehungsweise steuerlich prüfen.

Den Immobilienwert sachlich klären

Fragen Sie die kostenlose Bewertung an. Beim Rückruf besprechen wir Ihre Immobilie und die Abstimmung für die nächsten Schritte.

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