Wissen für EigentümerVorbereitung

Der Energieausweis beim Hausverkauf

Was der Ausweis aussagt, wann er vorliegen muss und welche Energieangaben in eine Immobilienanzeige gehören.

Blick über die Weser auf die Uferbebauung in Bremen bei Abendlicht
Bremen an der WeserImmobilienwissen aus der Region

Der Energieausweis beim Hausverkauf informiert über energetische Eigenschaften des Gebäudes. Prüfen Sie früh, ob ein gültiger Ausweis vorliegt und ob er zum angebotenen Gebäude gehört. Die Angaben werden im Verkaufsprozess gebraucht, erlauben aber keine verlässliche Vorhersage der persönlichen Heizkosten eines späteren Bewohners.

Den Energieausweis beim Hausverkauf früh prüfen

Energieausweise dienen der Information und einem überschlägigen Vergleich von Gebäuden. Ihre reguläre Gültigkeit beträgt zehn Jahre; gesetzlich vorgesehene Änderungen können eine frühere Neuausstellung erforderlich machen. Maßgeblich ist grundsätzlich das Gebäude, nicht allein die einzelne Wohnung.

Gesetzliche Grundlage: § 79 zu Grundsätzen des Energieausweises.

Kontrollieren Sie Adresse, Ausstellungsdatum und die erfasste Gebäudenutzung. Legen Sie auch Nachweise über spätere Arbeiten bereit. Wenn Ausweis und heutiger Zustand Fragen aufwerfen, sollten diese vor der Übernahme der Angaben ins Exposé mit einer ausstellungsberechtigten Fachperson geklärt werden.

Die Vorlage ist Teil der Besichtigung

Beim Verkauf ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich, soweit keine Ausnahme greift. Er oder eine Kopie muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Ohne Besichtigung ist er unverzüglich vorzulegen, spätestens unverzüglich auf Anforderung des Interessenten. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist er unverzüglich zu übergeben.

Gesetzliche Grundlage: § 80 zur Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen.

Planen Sie die Beschaffung daher als eigenen Vorbereitungsschritt ein. Ein Vermerk „wird nachgereicht“ löst nicht die Frage, wann die Unterlage rechtlich gebraucht wird. Sonderfälle sollten vor Beginn der Vermarktung fachlich geprüft werden.

Die Anzeige braucht die passenden Energieangaben

Liegt bei einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien ein Energieausweis vor, müssen die gesetzlich vorgesehenen Angaben aufgenommen werden. Bei Wohngebäuden sind das die Ausweisart, der Endenergiekennwert, die wesentlichen Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse laut Ausweis.

Gesetzliche Grundlage: § 87 zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

Übertragen Sie die Werte direkt aus dem Dokument. Verbrauch und Bedarf sind unterschiedliche Ausweisarten; Kennzahlen sollten deshalb nicht ohne diese Zuordnung veröffentlicht werden. Vermeiden Sie außerdem, ein Baujahr aus einer anderen Unterlage unbemerkt an die Stelle der Angabe im Ausweis zu setzen.

Ausweis und Gebäudeunterlagen zusammen lesen

Der Energieausweis ersetzt keine vollständige Beschreibung des Gebäudezustands. Stellen Sie deshalb die Unterlagen zu Dach, Fenstern, Heizung und anderen durchgeführten Arbeiten daneben. Das macht sichtbar, welche Maßnahmen belegt sind und welche Informationen noch fehlen.

Leiten Sie aus einer Energieklasse weder einen garantierten Verkaufspreis noch einen pauschalen Sanierungsbetrag ab. Für konkrete Arbeiten und deren Kosten braucht es eine Untersuchung des Gebäudes. Unser Überblick über die Verkaufsunterlagen in Bremen hilft, die energetischen Angaben in den gesamten Dokumentenbestand einzuordnen.

Die Vorbereitung mit der Bewertung verbinden

Weserburg Immobilien übernimmt im Verkauf die Unterlagenvorbereitung sowie das Exposé mit professionellen Fotos. Bei der Bewertungsanfrage können Sie bereits angeben, ob ein Energieausweis vorhanden ist. Nach Ihren Eckdaten und Kontaktdaten rufen wir Sie an und besprechen den weiteren Ablauf.

Die kostenlose und unverbindliche Bewertung umfasst nach der Besichtigung eine ausführliche schriftliche Marktanalyse und Immobilienbewertung. Wir sind in Bremen, Bremerhaven, Oldenburg, im Bremer Umland und an der Küste tätig. Den Ablauf unserer Verkaufsbegleitung finden Sie auf einer eigenen Seite.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Die reguläre Gültigkeit beträgt zehn Jahre. In gesetzlich geregelten Fällen kann jedoch vorher ein neuer Ausweis erforderlich werden. Prüfen Sie deshalb neben dem Ausstellungsdatum auch, ob Änderungen am Gebäude für den vorhandenen Ausweis relevant sind. Bei Unsicherheit sollten Sie die Unterlagen einer ausstellungsberechtigten Fachperson vorlegen, bevor Sie die Angaben weiterverwenden.

Quelle zur Antwort

Reicht es, den Ausweis erst beim Notartermin zu zeigen?

Grundsätzlich nein. Beim Verkauf muss der Energieausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Findet keine Besichtigung statt, gelten ebenfalls frühere Vorlagepflichten, insbesondere auf Anforderung des Interessenten. Nach dem Kaufvertragsabschluss folgt die Übergabe. Klären Sie deshalb rechtzeitig, ob ein gültiger Ausweis vorhanden ist oder ein Ausnahmefall geprüft werden muss.

Quelle zur Antwort

Kann Weserburg Immobilien den Energieausweis als Immobilienbewertung verwenden?

Nein. Der Energieausweis und die Immobilienbewertung haben unterschiedliche Aufgaben. Der Ausweis beschreibt energetische Eigenschaften für einen überschlägigen Gebäudevergleich. Weserburg Immobilien erstellt nach der Besichtigung eine ausführliche schriftliche Marktanalyse und Immobilienbewertung. Vorhandene Gebäudeunterlagen gehören zur Vorbereitung; ein einzelner Energiekennwert ist keine vollständige Grundlage für die Bewertung Ihrer Immobilie.

Quelle zur Antwort

Die rechtlichen Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Lassen Sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall rechtlich beziehungsweise steuerlich prüfen.

Die Vermarktung geordnet vorbereiten

Fragen Sie die kostenlose Immobilienbewertung an. Beim Rückruf können Sie auch offene Fragen zu Ihren vorhandenen Gebäudeunterlagen ansprechen.

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