Wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen möchten, sollten Sie zuerst die Beteiligten und deren Ziele klären. Bei einer Erbengemeinschaft kann ein einzelner Miterbe nicht allein über das Haus im Nachlass verfügen. Eine schriftliche Bewertung hilft anschließend dabei, über dieselbe Immobilie mit derselben Informationsgrundlage zu sprechen.
Eine geerbte Immobilie verkaufen
Wer entscheidet mit, welche Unterlagen fehlen und wie entsteht eine gemeinsame Grundlage für den Verkauf?

Eine geerbte Immobilie verkaufen beginnt mit Abstimmung
Über einen Gegenstand des gemeinsamen Nachlasses können die Erben nur gemeinschaftlich verfügen. Das gilt auch für die geerbte Immobilie. Klären Sie deshalb früh, wer beteiligt ist, ob ein Verkauf grundsätzlich gewünscht ist und wer die Gespräche koordiniert. Eine Kontaktperson ersetzt die notwendige Beteiligung der übrigen Erben nicht.
Rechtsgrundlage: § 2040 BGB zur Verfügung über Nachlassgegenstände.
Halten Sie unterschiedliche Vorstellungen zunächst getrennt fest: Möchte jemand selbst einziehen? Wird Geld aus dem Verkauf benötigt? Gibt es einen gewünschten Übergabetermin? Solche Fragen gehören auf den Tisch, bevor ein Angebotspreis veröffentlicht wird.
Der Erbnachweis gehört an den Anfang
Welche Unterlagen Ihre Erbenstellung für den Verkauf belegen, sollten Sie mit dem Notariat klären. Bestellen Sie einen Erbschein nicht allein deshalb, weil Sie pauschal davon ausgehen, dass er immer gebraucht wird. Legen Sie vorhandene Verfügungen von Todes wegen, gerichtliche Schreiben und Vollmachten zur Prüfung vor.
Trennen Sie dabei die Zuständigkeiten. Das Notariat prüft die Nachweise für die Vertragsabwicklung. Streit über den Nachlass gehört in anwaltliche Beratung. Zum Netzwerk von Weserburg Immobilien gehören Notare und Fachanwälte für Erbrecht.
Erinnerungswert und Verkaufsentscheidung trennen
Eine schriftliche Immobilienbewertung schafft eine besprechbare Grundlage, ohne den persönlichen Wert des Hauses beurteilen zu wollen. Weserburg Immobilien erstellt nach der Besichtigung eine ausführliche Marktanalyse und Immobilienbewertung. Die gesamte Bewertung ist kostenlos und unverbindlich.
In Bremen, Bremerhaven, Oldenburg, im Bremer Umland und an der Küste können Sie dafür unsere kostenlose Bewertung einer geerbten Immobilie anfragen. Nach Ihren Angaben und Kontaktdaten rufen wir Sie an. Eine erste Einschätzung ist telefonisch möglich; für die fundierte Bewertung ist der Termin vor Ort die beste Wahl.
Vor dem Ausräumen die Unterlagen sichern
Ein geordneter Dokumentenbestand erleichtert die Vorbereitung des Verkaufs. Sammeln Sie Baupläne, Flächenberechnungen, Modernisierungsrechnungen, Versicherungsunterlagen und gegebenenfalls Mietverträge, bevor Räume geleert werden. Fotografieren oder scannen Sie schwer zuzuordnende Unterlagen, statt sie vorschnell auszusortieren.
Notieren Sie außerdem, wer Schlüssel besitzt, wer Post erhält und welche laufenden Zahlungen weiterlaufen. Unsere Übersicht der Unterlagen für den Immobilienverkauf hilft bei der Sortierung. Weserburg Immobilien übernimmt im Verkauf auch Unterlagen und Behördengänge.
Mit einem gemeinsamen Auftrag weiterarbeiten
Die Vermarktung sollte auf einer abgestimmten Entscheidung beruhen. Vereinbaren Sie, wer Rückmeldungen sammelt und wie Angebote besprochen werden. Prüfen Sie steuerliche Fragen und offene Rechtsfragen vor verbindlichen Entscheidungen mit den jeweiligen Beratern. Eine Immobilienbewertung ersetzt diese Prüfung nicht.
Weserburg Immobilien begleitet den Verkauf vom Exposé mit professionellen Fotos über Besichtigungen und Finanzierungsprüfung bis zum Notar und zur Schlüsselübergabe. Den vollständigen Ablauf unserer Verkaufsbegleitung können Sie vorab nachlesen.
Häufige Fragen
Kann ein Miterbe das geerbte Haus allein verkaufen?
Ein einzelner Miterbe kann über eine Immobilie im gemeinsamen Nachlass nicht allein verfügen. Nach § 2040 BGB ist dafür gemeinschaftliches Handeln der Erben erforderlich. Klären Sie die Beteiligten und mögliche Vollmachten mit dem Notariat. Eine Person kann die Gespräche koordinieren, erhält dadurch aber nicht automatisch die Entscheidungsbefugnis der anderen.
Brauchen wir schon alle Unterlagen für die erste Bewertungsanfrage?
Für die erste Anfrage müssen Sie noch keinen vollständigen Verkaufsordner zusammenstellen. Beschreiben Sie die Immobilie, nennen Sie Ihre Kontaktdaten und vermerken Sie fehlende Unterlagen. Weserburg Immobilien ruft Sie anschließend an. Im Gespräch lässt sich klären, was bereits vorliegt und welche Fragen vor einer Besichtigung oder Vermarktung geklärt werden sollten.
Kostet die Bewertung einer geerbten Immobilie etwas?
Die Bewertung bei Weserburg Immobilien ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Nach der Besichtigung gehört eine ausführliche schriftliche Marktanalyse und Immobilienbewertung dazu. Ein Verkaufsauftrag entsteht dadurch nicht. Die Ausarbeitung kann den Beteiligten als Grundlage für weitere Gespräche dienen; sie ersetzt keine rechtliche Klärung eines Streits innerhalb der Erbengemeinschaft.
Die rechtlichen Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Lassen Sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall rechtlich beziehungsweise steuerlich prüfen.
Eine gemeinsame Grundlage schaffen
Beschreiben Sie uns die geerbte Immobilie und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir rufen Sie an und besprechen die Bewertung mit Ihnen.
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